zu den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen
zu den Besonderen Servicebedingungen
(Keller Medical GmbH wird im Folgenden KM genannt)
1. Allgemeines
Die nachstehenden Besonderen Miet- und Leihbedingungen werden Inhalt des Miet- bzw. Leihvertrages. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen oder sonstige Einschränkungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, KM hat ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Die Bestimmungen der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten entsprechend und ergänzend, soweit im Folgenden nichts Abweichendes geregelt ist.
2. Lieferung und Abnahme
Der Kunde hat das überlassene Objekt unverzüglich zu untersuchen und die Übernahme schriftlich zu bestätigen.
3. Inbetriebnahme des Miet-/Leihobjektes
- Der Kunde bestimmt vor der Inbetriebnahme des Geräts einen Geräteverantwortlichen.
- KM weist den Geräteverantwortlichen in die Geräte-Handhabung ein.
- Ein Standortwechsel des Geräts darf ausschließlich durch den technischen Service der KM erfolgen. Eine Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung des Miet-/Leihobjektes an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der KM.
4. Mietzins
- Die erste Mietzinszahlung ist mit Mietbeginn, die folgenden Mietzinszahlungen sind am 1. Werktag eines jeden Monats fällig. Im Falle des Verzugs des Kunden werden offene Forderungen aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.
- KM ist berechtigt, den Mietzins unter Wahrung einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten zu Beginn eines neuen Kalenderjahres zu erhöhen. Der Prozentsatz für die Erhöhung orientiert sich an dem vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Preisindex.
5. Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Geräts
- Der Kunde verpflichtet sich, das Gerät entsprechend der Bedienungsanleitung in einem ordnungsgemäßen und funktionsfähigen Zustand zu erhalten,
- Der Kunde darf vom Miet-/Leihobjekt keinen anderen als den vertragsmäßigen Gebrauch machen. Abweichungen von der vom Hersteller vorgegebenen Zweckbestimmung sind nicht gestattet.
- Die Bedienung des Geräts darf nur durch geschultes Personal erfolgen.
- Das Gerät ist für die Dauer der Überlassung zum Neuwert gegen versicherbare Risiken oder Schäden durch KM versichert. Bei Eintreten eines Schadensereignisses ist der Kunde verpflichtet, dieses KM sofort schriftlich anzuzeigen. Rechte des Kunden, die Miete für die Zeit, während der die Tauglichkeit des Mietobjekts wegen eines Mangels gemindert war, zu mindern, bestehen nur für den Zeitraum, in dem KM mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist und nur in dem Umfang, in dem die Tauglichkeit des Mietobjekts gemindert war.
6. Kündigung
- KM hat das Recht, die Vereinbarung ganz oder teilweise für bestimmte Geräte mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende bei einer Leihvereinbarung bzw. von 6 Monaten zum Quartalsende bei einer Mietvereinbarung zu kündigen, wenn eine wesentliche Veränderung in der vertraglichen Beziehung zwischen den Parteien in Bezug auf die Abnahme von Reagenzien/Kassetten und Verbrauchsmaterial eintritt, insbesondere wenn die Abnahme von Reagenzien/Kassetten gemäß der Liefervereinbarung um mehr als 8 % pro Jahr und Lieferposten sinken sollte.
- KM ist zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, insbesondere wenn
- der Kunde für mindestens zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils des Mietzinses in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht und KM nicht binnen 14 Tagen nach Zugang einer schriftlichen Mahnung befriedigt;
- beim Kunden nach Abschluss der Vereinbarung eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse eintritt,
- über das Vermögen des Kunden ein Vergleichs- oder Insolvenzantrag gestellt ist,
- die Liefervereinbarung endet oder
- der Kunde wesentliche Bestimmungen der Miet- und Leihbedingungen verletzt.
- KM ist berechtigt, die Sicherung ihres Eigentums durch Einzug des Geräts wahrzunehmen.
- Im Falle der außerordentlichen Kündigung ist der Kunde verpflichtet, KM den durch die Nichterfüllung des Vertrages verursachten Schaden zu ersetzen. Dieser errechnet sich aus der Summe der noch ausstehenden und abgezinsten Mietraten.
- Die Kündigung hat stets – unabhängig vom Kündigungsgrund – schriftlich zu erfolgen.
7. Schlussbestimmungen
Die Abtretung der Rechte und Ansprüche des Kunden aus dem Miet-/Leihvertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch KM.